Hilfe beim BAföG-Antrag

Nahezu jeder vierte Studierende wurde im Jahr 2010 mit Leistungen nach dem BAföG unterstützt. Doch bevor auch Sie erstmals davon profitieren können, gilt es zunächst einmal, die Herausforderung des Antrags zu bewältigen. Welche Unterlagen Sie dafür benötigen und was es sonst noch zu beachten gibt, erfahren Sie hier:

Grundsätzlich müssen Sie einen schriftlichen Antrag beim örtlichen BAföG-Amt (offiziell: Amt für Ausbildungsförderung) stellen. Die notwendigen Formulare gibt es beim Studentenwerk, aber auch beim AStA und natürlich online.

BAföG – das sollten Sie wissen

Um in der Menge aller Formblätter die richtigen für Ihre Situation herauszufinden, bietet das Bundesbildungsministerium (BMBF) auf seiner Homepage einen praktischen Assistenten an. Mit ein paar Fragen gelangen Sie somit an die passenden Blätter (PDF-Download).

Beachten Sie: Vier bis zu sechs Wochen sind nichts Ungewöhnliches, wenn es um die Wartezeit bis zur ersten Auszahlung geht. Rechnen Sie also lieber damit, die ersten zwei Monate notfalls ohne Einkommen überbrücken zu müssen.

Ansonsten empfiehlt sich, wenigstens nicht völlig pleite ins Studium zu starten. Knietief im Dispo zu stecken, ist zumeist auch kein guter Motivator.

BAföG beantragen – so geht’s

Haben Sie also die Formblätter erst einmal auf dem Tisch, sollten Sie nicht allzu lang zögern, sie auszufüllen und abzugeben. Denn BAföG wird nicht rückwirkend gezahlt. Das heißt, die Bezüge werden frühestens ab dem Monat berechnet, in dem der Antrag beim Amt eingeht.

  • Formblatt 1: Grundantrag

Hier tragen Sie Ihre Eckdaten ein (Name, Adresse, Geburtsdatum, Bank-Verbindung) bzw. Daten zu Ihrer familiären Situation (Familienstand, Kinder: ja oder nein).

Außerdem benötigt das Amt Auskunft über Ihre Wohnsituation: Wer während des Studium bei den Eltern wohnt hat verständlicherweise einen anderen finanziellen Bedarf als jemand, der beispielsweise zum Studieren in eine andere Stadt zieht.

Wichtig sind natürlich auch alle Informationen über Ihr voraussichtliches Einkommen in den kommenden Monaten (dazu gehören der elterliche Unterhalt, Kindergeld und Gehälter aus Mini-Jobs).

  •  Anlage zu Formblatt 1

Unter der Überschrift “Schulischer Werdegang” listen Sie alle Stationen Ihrer bisherigen Laufbahn auf.

  • Formblatt 2 / Immatrikulationsbescheinigung

Die “Bescheinigung nach § 9 BAföG” enthält Angaben zur Hochschule und dem genauen Studiengang. Dieses Formular ist vom Ausbildungsbetrieb (bzw. dem Studierenden-Sekretariat) auszfüllen. Es reicht aber auch eine Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule.

  • Formblatt 3: Einkommenserklärung

Da zuerst Familienmitglieder untereinander unterhaltspflichtig sind (und dann erst der Staat), wird hiermit festgestellt, wie hoch Sie z.B. von Ihren Eltern unterstützt werden können. Lassen Sie das Formblatt 3 daher von ihnen ausfüllen.

BAfög vorab beantragen

BAföG wird zwar nicht für vergangene Monate gewährt. Aber Sie können den Antrag auch im Vorfeld stellen, d.h. sobald Ihnen die Zusage vom Studienort vorliegt. Fehlende Unterlagen können Sie gegebenenfalls nachreichen. So lässt sich unter Umständen eine finanzielle Durststrecke bereits in den ersten Studienwochen vermeiden.

Weiterführende Links

BAFöG – Homepage des Bildungsministeriums mit allen Infos und Adressen zum BAföG

Anne Klein
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